Das Studierendenparlament als legislatives Organ beschließt über Satzungen und hat die Verfügungsgewalt über die selbständig verwalteten Finanzmittel. Außerdem ist es dafür zuständig, weitere Organe – wie das Exekutivorgan oder den Ältestenrat – zu wählen und benennt Fachreferent:innen; unter anderem für Finanzen, Politik, Außen, Kultur sowie Beratung & Soziales. Alle Studierende können Teil der Referate sein und sich engagieren.
Auch die Vollversammlung ist ein Organ der Verfassten Studierendenschaft. Daneben existieren einige Fachschaften, Hochschulgruppen und autonome Referate, die mit dem Stupa zusammenarbeiten.
Hochschulorgane: Die PH Heidelberg hat drei Fakultätsräte, die die jeweiligen Fakultäten vertreten. In jedem Fakultätsrat sitzen 4 Studierende. Im Senat sitzen 5 Studierende. Der Senat ist das höchste Organ der Hochschule.
