Erstattung Komplementärbeitrag
Du bist im Besitz eines Schwerbehindertenausweises?
Dann hast du Anspruch auf die Rückerstattung des im Semesterbeitrag enthaltenen Komplementärbeitrag für das Semesterticket sowie NextBike. Die Höhe der beiden Beiträge belaufen sich auf 35,30€ für das Semesterticket und 2,45€ für NextBike.
Was musst du dafür tun?
Links findest du das Antragsformular für die Erstattung. Bitte fülle dieses korrekt aus und füge außerdem eine Kopie des Schwerbehindertenausweises , das Beiblatt mit gültiger Wertmarke sowie einen Zahlungsnachweis des Semesterbeitrages (Idealerweise die Kopie der Überweisung) bei. Bitte achte darauf, dass du alle benötigten unterlagen gesammelt abgibst, sonst kann der betrag nicht erstattet werden. Das Formular (ORIGINAL) inklusive Kopien reichst du für das kommende Wintersemester bis einschließlich 31.Oktober und für das Sommersemester bis einschließlich 31. April beim Studierendenparlament ein. Dazu kannst du zu den Bürozeiten persönlich im Büro (Zeppelinstraße 1, 69120 Heidelberg) vorbeikommen, die Unterlagen per Hauspost an das Studierendenparlament adressieren oder auf dem Postweg zu senden.
Studierendenparlament PH Heidelberg, Keplerstraße 87, 69120 Heidelberg
Nach Eingang deiner vollständigen Unterlagen bearbeiten wir deinen Antrag. Die Bearbeitung nimmt einige Zeit in Anspruch und kann bis zu mehreren Wochen dauern. Anschließend wird dir der entsprechende Betrag von der Haushaltsabteilung der Pädagogischen Hochschule zurücküberwiesen. (etwa Mitte November/Mai)
Bitte beachte: Nach dem Ablaufen der oben genannten Frist können keine Beiträge mehr erstattet werden.
Wende dich bei auftretenden Fragen gerne an unsere Büroassistenz: buero.stupa@ph-heidelberg.net