QSM Verfahren WiSe 2023/24
Ab jetzt können wieder QSM-Anträge gestellt werden. Aktuell können die Anträge für das WiSe 2023/24 (01.04.2023 – 30.09.2023) eingereicht werden. Die Frist ist bis einschließlich 07.05.2022 24Uhr. Bitte sende die nötigen Formulare und den notwendigen Anhängen per E-mail an qsm@ph-heidelberg.net.
Bitte beachte folgende Hinweise:
- Es können keine QSM-Mittel für Veranstaltungen vergeben werden, die noch in diesem Semester (SoSe2023) stattfinden sollen.
- Für Lehraufträge müssen beide Formulare ausgefüllt werden, sowie ein Kurzlebenslauf der Lehrperson eingereicht werden.
- Bitte beachtet beim Ausfüllen die Erläuterungen, welche dem Antrag beigefügt sind, um möglichst vollständige Anträge einzureichen. Unvollständige Anträge können ggf. nicht bearbeitet werden.
Ablauf

Kriterien
Die Kriterien, an denen sich die Vergabe der Mittel zu orientieren hat, sind zum einen durch die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie durch die Vergabeverordnung der Verfassten Studierendenschaft festgelegt.
Hier kannst du beides einsehen:
Ansprechpartner:innen
Bei Fragen zum QSM-Verfahren kannst du dich jederzeit an die genannten Vertreter:innen wenden. Bitte beachte jedoch, dass du deine Anträge nur bei der offiziellen Mailadresse einreichen kannst.
Ab Oktober 2021 setzt sich der QSM- Ausschuss wie folgt zusammen:
Vorstand
Tim Alfred Strahl
Hannah Murr
vorstand.stupa@ph-heidelberg.net
Allgemeine Fragen
Büroassistenz
qsm@ph-heidelberg.net
FAQ
Wer darf Anträge stellen?
Alle Mitglieder der Pädagogischen Hochschule Heidelberg sind antragsberechtigt. Eine Absprache zwischen Dozierenden und Studierenden ist gewünscht.
Wie funktioniert das Antragsverfahren?
Mit den nebenstehenden Formularen können Anträge zur Vergabe von Qualitätssicherungsmitteln gestellt werden. Je ausführlicher die Anträge begründet und erklärt sind, desto schlüssiger ist die Entscheidungsgrundlage für den Ausschuss!
Was sind die Qualitätssicherungsmittel?
Im Hochschulfinanzierungsvertrag „Perspektive 2020“, welcher die entstandene Finanzierungslücke durch den Wegfall der Studiengebühren zumindest zum Teil abdeckt, werdend en Hochschulen in Baden-Württemberg ca. 280€ pro Studierenden/Semester zu Verfügung gestellt. Über 11 dieser Gelder haben die Verfassten Studierendenschaften ein Vorschlagsrecht für ihre jeweilige Hochschule. Das Rektorat darf diesen Vorschlag nur aus formal rechtlichen, nicht aus inhaltlichen Gründen ablehnen. Das heißt, so lange sich die im Vorschlag enthaltenen Verteilungen an der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums orientieren, muss das Rektorat den vorgelegten Vorschlag annehmen.
Was ist diese Verwaltungsvorschrift und was steht da drin?
Die Verwaltungsvorschrift regelt die Verwendung eben dieser 11,764% der Qualitätssicherungsmittel. Hauptkriterium für die Vergabe dieser Mittel ist ihre ausschließliche Verwendung zur Sicherung von Studium und Lehre, welche zusätzlich zu den hochschuleigenen Mitteln ausgegeben werden.
Grundsätzlich legt die VwV ein Stufenmodell zur Priorisierung der zu Vergebenen Maßnahmen zugrunde. Zentrale und dezentrale Ebenen sollen dabei berücksichtigt werden.
- Unmittelbare Verbesserung von Studium und Lehre. z.B.
-
- zusätzliche fachübergreifende Lehrangebote (durch Lehrbeauftragte oder Tutor*innen), Projekte oder Angebote wie Übungsseminare, Klausurkurse etc.
- fachspezifische Studienprojekte (interdisziplinär) sind möglich
- Fort- Weiterbildungsmaßnahmen für Tutor*innen
- Lehr- und lernnahe Maßnahmen. z.B.
-
- Förderung von Einrichtungen (Bib, PC-Pools etc.) durch Personal oder Sachmittel
- Ausstattung von (Did.) Werkstätten, Laboren etc.
- Literatur (auch E-Books) und Tests
- Softwareausstattung und Hilfsmittel
- Exkursionskosten (für Studierende)
- Mittelbare Maßnahmen. z.B.
-
- studentische Beratungsmöglichkeiten
Wie organisiert die Verfasste Studierendenschaft (VS) die Vorschlagsfindung?
Die VS hat sich eine Ordnung zur Vergabe der QSM gegeben (siehe unten). In dieser ist vor allem geregelt, wer am Verfahren beteiligt ist und was diese für Aufgaben haben. Weil die PH über drei Fakultäten organisiert ist, spielen diese auch in diesem Verfahren eine Rolle. Alle eingehenden Anträge werden von Vertreter*innen für die Fakultäten 1-3 und die zentralen Einrichtungen (Bibliothek, ÜSB und das AVZ) geprüft und bearbeitet. Sie gehen dann in den QSM-Ausschuss, wo endgültig über die Anträge entschieden wird. Dieser legt das Antragsverfahren fest und hat die Möglichkeit langfristige Ideen über die Vergabe zu entwickeln.
letztes Update: 10-03-2023
Termine und Fristen
Wintersemester 2023
Einreichfrist: 07. Mai 2023